19.05.2021

Gesellschaft

Mietendeckel Berlin – aktueller Überblick


Mietendeckel Berlin – 1,5 Millionen eingefrorene Mieten

Im März 2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel Berlin für verfassungswidrig. Mehrere zehntausend Berliner Haushalte sind dadurch von hohen Nachzahlungen betroffen. Der Senat bietet zwar eine Überbrückungshilfe für Mieter*innen an, die Lage in Berlin bleibt aber weiterhin angespannt. Mieterinitiativen rufen gemeinsam zu Großdemonstrationen am Pfingstsonntag auf. Die Berliner Grünen fordern einen bundesweiten Mietendeckel während sich Grünen-Chef Robert Habeck dagegen ausspricht. Alles zum Mietendeckel Berlin, den Hintergründen, den Reaktionen von Bundesinnenminister Seehofer und Co. sowie den aktuellen Entwicklungen lesen Sie hier.

Als „die Architektin des Berliner Mietendeckels“ bezeichnete das Nachrichtenportal „Spiegel Online“ Katrin Lompscher (Die Linke) bei ihrem Rücktritt. Die ehemalige Berliner Bausenatorin – die im Übrigen auch als „Bauverhinderungssenatorin“ bekannt war – trat im August 2020 von ihrem Posten zurück. Sie hatte es mehrere Jahre lang versäumt, Vergütungen für Aufsichtsratsposten in landeseigene Unternehmen an die Landeskasse zurückzuzahlen. Die Konsequenz: Sie beglich den Betrag von 7 000 Euro und zog den Hut.

Ihr vielleicht wichtigstes Vermächtnis, wenn man den Mietendeckel Berlin als solches bezeichnen möchte, stellt jedoch aktuell die Berliner Politik und Bewohnerschaft vor massive Herausforderungen. Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts erklärte am 25. März 2021 den Mietendeckel Berlin für verfassungswidrig. Laut der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen – der inzwischen Sebastian Scheel als Lompschers Nachfolger und Bausenator vorsteht – sollen im Zuge des Mietendeckel-Aus rund 40 000 Berliner*innen finanzielle Unterstützung benötigen – und diese auch per Darlehen vom Senat erhalten.

Was bisher geschah: Im Juni 2019 brachte die damalige Bausenatorin Katrin Lompscher das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (kurz: MietenWoG Bln)“ – kurz Mietendeckel Berlin – auf den Weg. Lompschers wollte mit dem Gesetz für einen befristeten Zeitraum von fünf Jahren Wohnraummieten öffentlich-rechtlich begrenzen. Es sollte Mietenstopp, Mietobergrenzen, Mietabsenkungen und die Begrenzung der Modernisierungsumlage regeln. Neubauten ab dem 1. Januar 2014 und öffentliche geförderte Wohnräume schloss der Mietendeckel davon aus.

Im Januar 2020 verabschiedete das Abgeordnetenhaus von Berlin den Berliner Mietendeckel. Er war bundesweit der erste seiner Art, betraf neun von zehn Mietwohnungen und fror insgesamt die Mieten von 1,5 Millionen Wohnungen ein.

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Im Sinne des Mietenstopps definierte der Berliner Mietendeckel unter anderem, dass keine neue Mieterhöhung erfolgen konnte, die die Miete des Stichtags vom 18. Juni 2019 überschritt. Mit der Gesetzesverabschiedung entfielen ebenso Mieterhöhungen infolge einer Staffel- oder Indexmiete, obgleich Mieterhöhungen anlässlich von Inflation vorgesehen waren. In Anlehnung an die Mittelwerte des Mietspiegels von 2013 legte die Gesetzgebung darüber hinaus Mietobergrenzen in zwölf Kategorien fest. Die Quadratmeterpreise lagen hier zwischen 3,92 Euro (für Wohnungen zum Beispiel ohne Heizung und Bad) und 9,80 Euro (für Wohnungen, die zwischen 2003 und 2013 bezugsfertig waren). Das Instrument der „Mietpreisabsenkung“ schraubte zudem überteuerte Mieten zurück. Die Erhöhung der Miete im Zuge von Modernisierungskosten war nur noch bei ganz bestimmten Modernisierungsmaßnahmen möglich.

Zum Mietendeckel-Aus in Berlin

Von Beginn an stand infrage, ob der Berliner Mietendeckel verfassungsmäßig sei oder nicht. 284 Bundestagsabgeordnete der CDU und der FDP reichten infolgedessen Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Zuvor hatten zwei Berliner Zivilgerichte das höchste Verfassungsorgan der deutschen Justiz um Klärung gebeten. Dieses beschloss am 25. März 2021, dass das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln)“ nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und damit nichtig sei.

Die offizielle Stellungnahme durch die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zum Mietendeckel-Aus erfolgte 22 Tage später. Diesen Dienstag informierte der Senat darüber, dass Berliner*innen, deren Miete infolge der zweiten Stufe des Mietendeckels im November 2020 gesenkt wurde, mit Mietrückforderungen rechnen müssen. Die Verwaltung von Sebastian Scheel geht aktuell davon aus, dass im Zuge des Mietendeckel Berlin nun rund 40 000 Personen finanziell unterstützt werden müssen. Der Senat selber bietet daher aktuell mit dem zinslosen Darlehen „Sicher-Wohnen-Hilfe“ bei der Investitionsbank Berlin (IBB) Überbrückungshilfen. Anspruchsberechtigt sind Haushalte, deren Einkommen bis zu 280 Prozent der Bundeseinkommensgrenze (aktuell 12 000 Euro jährlich) betrage. Heißt also, dass ein Haushalt maximal 2 800 Euro monatlich verdienen darf, um die Unterstützung zu erhalten.

Die Auszahlungen sollen laut Senat unbürokratisch und schnell erfolgen. Sollten zudem Berliner*innen das Darlehen unverschuldet nicht zurückzahlen können, könnte dieses in einen Zuschuss umgewandelt werden, der die Rückzahlung aufhebt. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verzichten auf die Rückforderungen, so Bausenator Scheel. (Alle Details zur Überbrückungshilfe finden Sie hier unter mietendeckel.berlin.de.)

Weitere Folgen für Berliner Mieter*innen

Der Berliner Mieterverein begrüßte im offiziellen Statement die „Sicher-Wohnen-Hilfe“ durch den Senat. Das Darlehen würde gegebenenfalls Kündigungen verhindern. Zu klären wäre aber, in welchen konkreten Fällen das Unterstützungspaket in einen Zuschuss umgewandelt werden könne.
Für die Mieter*innen bestehe laut dem Berliner Mieterverein infolge des Mietendeckel-Aus keine sofortige Kündigungsmöglichkeit durch Vermieter*innen. Die Mieter*innen hätten sich an ein zuvor geltendes Gesetz gehalten, heißt es auf der Webseite. Sie wären aber angehalten, die entstandenen Differenzbeträge so schnell wie möglich zurückzuzahlen und bei Zahlungsengpässen mit ihren Vermieter*innen direkt in Kontakt zu treten. Zudem haben laut dem Mieterverein einvernehmliche Vereinbarungen ohne Schattenmiete, also eine Miete, die im Kleingedruckten wesentlich höher ist als die offizielle, weiterhin Bestand. Bei sämtlichen Schattenmietvereinbarungen rät der Mieterverein Berlin sich umgehend beraten zu lassen.

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Seehofer pro Mietendeckel-Aus

Der Schock über die Entscheidung hält bei der Berliner Bevölkerung seit mehreren Wochen an. Die Rückzahlungen treffen die Berliner Stadtgesellschaft in Corona-Zeiten besonders hart. Die Befürchtung, dass der Mietendeckel Berlin als verfassungswidrig definiert wird, stand jedoch schon länger im Raum. Die Senatsverwaltung empfahl Berliner*innen gar, das entsprechende Geld vorab beiseite zu legen.

Das Netz ist voll von Einzelschicksalen, die nun um ihre Existenz fürchten. Die Medien berichten von den zahlreichen Personen, die in Altersarmut leben. Man liest von den Menschen, die durch den Mietendeckel nur kleine Beträge haben sparen können und die jetzt um das Dach über ihrem Kopf kämpfen müssen. Lesenswert: Zeit Online lässt fünf junge Berliner*innen erzählen, was das Mietendeckel-Aus für sie bedeutet.

Bundesinnenminister Horst Seehofer, die FDP und der Dachverband Zentraler Immobilien Ausschuss hingegen begrüßten in offiziellen Statements im April 2021 das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Der Mietendeckel wäre nun Geschichte, so Seehofer. Baupolitisch wäre das Gesetz der völlig falsche Weg gewesen, hätte für „Unsicherheit auf den Wohnungsmärkten gesorgt, Investitionen ausgebremst und keine einzige neue Wohnung geschaffen“. Für Seehofer bleibe das Bauen neuer Wohnungen der beste Mieterschutz.
Für den Deutschen Mieterbund war die Entscheidung bitter, zugleich aber auch ein Weckruf in Richtung Bundesgesetzgeber, aktiv gegen die Mietenexplosionen in deutschen Städten vorzugehen.

Bausenator Scheel stellt Mietspiegel 2021 vor

Deutschlands größter Wohnungskonzern, das Immobilienunternehmen Vonovia, verzichtet auf die Rückzahlungen in Höhe von rund zehn Millionen Euro. Laut Vonovia-Chef Rolf Buch sei die Entscheidung aus Karlsruhe richtig, aber man hätte beschlossen, keine Mieten nachzufordern. Mieter*innen sollten „keine finanziellen Nachteile aufgrund getroffener politischer Entscheidungen entstehen“. Ebenso will auch der Wohnungskonzern Heimstaden auf die Nachforderungen verzichten. Anders als das Unternehmen Deutsche Wohnen. Die Rückzahlungspläne des Immobilienkonzerns sehen laut einem eigenen Sprecher 430 Euro Nachzahlung pro Mieter*in vor. Der Teufel liegt hier im Detail: pro Mieter*in, nicht pro Haushalt.

Wie das Nachrichtenportal „Die Welt“ berichtet entgehen den landeseigenen Immobilienbetrieben durch das Mietendeckel-Aus insgesamt knapp 900 000 Euro monatlich. 28 000 Wohnungen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften waren laut Senatsverwaltung vom Mietendeckel betroffen.

Am 6. Mai stellte Bausenator Scheel den neuen Berliner Mietspiegel 2021 vor. Dieser löst den Mietspiegel von 2019 ab und gilt für rund 1,4 Millionen mietspiegelrelevante Wohnungen. Im offiziellen Statement sagte Sebastian Scheel, dass die aktive Mietenpolitik des Berliner Senats bewirkt hätte, den rasanten Mietpreisanstieg der letzten Jahre deutlich zu verlangsamen und dass deswegen die Mieten um nur 1,1 Prozent steigen würden. Laut der Senatsverwaltung stieg die Durchschnittsmiete in Berlin dementsprechend von 6,72 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2019 auf 6,79 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2021. Der Mietendeckel dient Vermieter*innen und Mieter*innen dabei die höchstzulässige Kaltmiete einzusehen. Man gehe davon aus, dass sich die rund 140 Berliner Mitgliedsunternehmen an den Mietspiegel halten würden, so der Verband Berlin-Brandenburger Wohnungsunternehmen.

Großdemonstrationen für Pfingstsonntag geplant – Mietendeckel Berlin sorgt für Konflikte

Die Stimmung in Berlin bleibt angespannt. In Kreuzberg und Neukölln fand bereits Mitte April eine Demonstration statt. Über tausend Demonstrant*innen forderten den bundesweiten Mietenstopp. Eine, vom Tagesspiegel beauftragte, repräsentative Umfrage ergab zudem, dass 47 Prozent der Berliner*innen für die Enteignung von Immobilienkonzernen sind. Dem Berliner Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ kommt das natürlich gelegen.

Laut dem Tagespiegel riefen nun diese gemeinsam mit dem „Bündnis gegen Verdrängung und Mietwahnsinn“ zu Großdemonstrationen für diesen Pfingstsonntag auf. Unter dem Motto „Gegen den Mietwahnsinn – Jetzt erst recht!“ wollen die beiden Initiativen mit mehreren zehntausend Teilnehmer*innen auf die Wohnungssituation in Berlin aufmerksam machen. Die Initiative plant außerdem laut Tagesspiegel ein sogenanntes „Enteignungscamp“, zu dem etwa 250 Interessierte und Akteur*innen aus ganz Deutschland kommen sollen. Im Haus der Statistik sei eine „inhaltliche Veranstaltung“ geplant.

Robert Habeck gegen bundeseinheitlichen Mietendeckel

Auf politischer Ebene gehen die Diskussionen ebenso weiter. Laut tag24.de soll für die Partei „Die Linken“ der Mietendeckel ein zentrales Thema für den Wahlkampf bleiben. Die Partei plane laut der Landesvorsitzenden Katina Schubert auf Bundesebene Druck zu machen, um bundesweite Mietenregulierungen zu ermöglichen.

Und auch die Berliner Grünen bleiben am Thema dran. So brachte die Berliner Grünenpolitikerin Bettina Jarsch vergangenes Wochenende gemeinsam mit 40 Grünen-Vertreter*innen einen Änderungsantrag für das Bundes-Wahlprogramm ein. Man wolle die entsprechenden „bundesrechtlichen, verfassungskonformen Voraussetzungen“ für Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt schaffen, heißt es in dem Antrag, der dem Tagesspiegel und der Berliner Morgenpost vorliegt. Grünen-Chef Robert Habeck sagte der Funke Mediengruppe Anfang Mai, er sei gegen einen bundeseinheitlichen Mietendeckel und weiter, dass man der Politik vor Ort die Möglichkeit geben sollte, mehr und verschiedene Instrumente einzusetzen um differenzierte Maßnahmen zur Begrenzung des Mietanstieges zu schaffen.

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