Barcelona und die Superblocks, Berlin und die Kiez-Parklets, Mailand und das Projekt Strade Aperte, München und der Schanigarten: Immer mehr kommunale Verwaltungen fördern und unterstützen aktiv temporäre Stadtmobiliarprojekte – und das oft mit viel Beteiligung. Klingt erst einmal super, ist es aber nicht per se. Stadträume könnten durch temporäres Stadtmobiliar bzw. dessen Förderung auch ihre Qualitäten verlieren.
Die Münchner Schanigärten durften nach dem entsprechenden Stadtratsbeschluss 2021 noch bis Ende November stehen bleiben. Gleichzeitig sollen die Gärten aber auch künftig – immer von April bis Oktober – fester Bestandteil des öffentlichen Straßenraums werden. Ein Novum: Die zusätzlichen Freischankflächen auf öffentlichem Grund waren eigentlich als Notlösung für die in der Corona-Pandemie in Mitleidenschaft gezogene Gastronomie gedacht. Inzwischen sind sie fester Bestandteil der Münchner Straßenzüge. Im Übrigen ganz zum Leidwesen vieler Parkplatzsuchenden: Der Schanigarten steht in der Regel auf Parkplatzflächen (und/oder Gehwegen) und nimmt damit den entsprechenden Parkraum weg. In München kein einfaches Thema.
Schanigärten in München: Nicht mehr kostenfrei
Der Begriff und die Idee des Schanigarten an sich kommt ursprünglich aus Österreich und wird in München neuerdings wie selbstverständlich benutzt. Nach München zogen andere Städte mit der Sonderlösung nach (darunter beispielsweise auch Berlin) und ermöglichten so die Nutzung öffentlicher Geh- und Parkflächen zur Außenbewirtung – vorerst ohne weitere Sondernutzungsgebühren. In München ist das Ganze inzwischen nicht mehr kostenfrei: Laut muenchen.de (Stand 2021) müssen Gewerbetreibende bei Ersterlass eines Bescheides eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 180 Euro zahlen, die nur während aktiven Corona-Restriktionen wegfällt. Zusätzlich muss eine jährliche Sondernutzungsgebühr gezahlt werden. Diese richtet sich „nach der jeweiligen Straßengruppe“. Gastronom*innen zahlen dann zwischen 16 und 77 Euro pro Quadratmeter. Bei einer durchschnittlichen Schanigartengröße von zwei Parkplätzen in Längsaufstellung (zwei Meter mal 5,70 Meter), also 22,8 Quadratmetern, ergibt das folglich eine jährliche Sondernutzungsgebühr zwischen 364,80 und 1 755,60 Euro pro Schanigarten.
Mit dem Münchner Stadtratsbeschluss für die wiederkehrenden Schanigärten sind diese ein interessantes Beispiel der Post-Corona-Stadt – sofern man bereits von dieser sprechen kann. Aus einer aus der Corona-Not geborenen Maßnahme verändert sich der Münchner Stadtraum mithilfe eines Eingriffs, der aktiv von der grün-roten Münchner Rathaus-Regierung gefördert wird. Diese wiederum setzt hiermit nicht nur ein Zeichen im Sinne temporären Stadtmobiliars, sondern definiert zugleich einen Meilenstein im Umgang der Verwaltung mit öffentlichen Pkw-Flächen.