Temporäres Stadtmobiliar: Die Verwaltung und ihr neues Spielzeug

Blick auf einen Schanigarten aus Holz mit mehreren Tischen und Bänken, der in einer Straße in einer Stadt steht, ein Beispiel für temporäres Stadtmobiliar. In vielen Münchner Straßen finden sich inzwischen Schanigärten. Foto: Burkhard Mücke, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
In vielen Münchner Straßen finden sich inzwischen Schanigärten. Foto: Burkhard Mücke, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Barcelona und die Superblocks, Berlin und die Kiez-Parklets, Mailand und das Projekt Strade Aperte, München und der Schanigarten: Immer mehr kommunale Verwaltungen fördern und unterstützen aktiv temporäre Stadtmobiliarprojekte – und das oft mit viel Beteiligung. Klingt erst einmal super, ist es aber nicht per se. Stadträume könnten durch temporäres Stadtmobiliar bzw. dessen Förderung auch ihre Qualitäten verlieren.

Die Münchner Schanigärten durften nach dem entsprechenden Stadtratsbeschluss 2021 noch bis Ende November stehen bleiben. Gleichzeitig sollen die Gärten aber auch künftig – immer von April bis Oktober – fester Bestandteil des öffentlichen Straßenraums werden. Ein Novum: Die zusätzlichen Freischankflächen auf öffentlichem Grund waren eigentlich als Notlösung für die in der Corona-Pandemie in Mitleidenschaft gezogene Gastronomie gedacht. Inzwischen sind sie fester Bestandteil der Münchner Straßenzüge. Im Übrigen ganz zum Leidwesen vieler Parkplatzsuchenden: Der Schanigarten steht in der Regel auf Parkplatzflächen (und/oder Gehwegen) und nimmt damit den entsprechenden Parkraum weg. In München kein einfaches Thema.

Schanigärten in München: Nicht mehr kostenfrei

Der Begriff und die Idee des Schanigarten an sich kommt ursprünglich aus Österreich und wird in München neuerdings wie selbstverständlich benutzt. Nach München zogen andere Städte mit der Sonderlösung nach (darunter beispielsweise auch Berlin) und ermöglichten so die Nutzung öffentlicher Geh- und Parkflächen zur Außenbewirtung – vorerst ohne weitere Sondernutzungsgebühren. In München ist das Ganze inzwischen nicht mehr kostenfrei: Laut muenchen.de (Stand 2021) müssen Gewerbetreibende bei Ersterlass eines Bescheides eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 180 Euro zahlen, die nur während aktiven Corona-Restriktionen wegfällt. Zusätzlich muss eine jährliche Sondernutzungsgebühr gezahlt werden. Diese richtet sich „nach der jeweiligen Straßengruppe“. Gastronom*innen zahlen dann zwischen 16 und 77 Euro pro Quadratmeter. Bei einer durchschnittlichen Schanigartengröße von zwei Parkplätzen in Längsaufstellung (zwei Meter mal 5,70 Meter), also 22,8 Quadratmetern, ergibt das folglich eine jährliche Sondernutzungsgebühr zwischen 364,80 und 1 755,60 Euro pro Schanigarten.

Mit dem Münchner Stadtratsbeschluss für die wiederkehrenden Schanigärten sind diese ein interessantes Beispiel der Post-Corona-Stadt – sofern man bereits von dieser sprechen kann. Aus einer aus der Corona-Not geborenen Maßnahme verändert sich der Münchner Stadtraum mithilfe eines Eingriffs, der aktiv von der grün-roten Münchner Rathaus-Regierung gefördert wird. Diese wiederum setzt hiermit nicht nur ein Zeichen im Sinne temporären Stadtmobiliars, sondern definiert zugleich einen Meilenstein im Umgang der Verwaltung mit öffentlichen Pkw-Flächen.

Die Piazza Zenetti in München besteht inzwischen im fünften Jahr. Foto: Andreas Bohnenstengel, CC BY-SA 3.0 DE, via Wikimedia Commons
Die Piazza Zenetti in München besteht inzwischen im fünften Jahr. Foto: Andreas Bohnenstengel, CC BY-SA 3.0 DE, via Wikimedia Commons

Temporäre Möblierung als neue Planungsmethode

Das urbane Phänomen des temporären Stadtmobiliars ist kein neues. Wir verstehen darunter sämtliche Möblierung im Stadtraum, die sich für einen befristeten Zeitraum auf privaten, halböffentlichen und öffentlichen Flächen befindet. Das Spannende: In der vergangenen Zeit hat sich der Umgang der verschiedenen Akteur*innen mit temporärem Stadtmobiliar massiv verändert. Wo früher in Eigenregie Privatpersonen oder Initiativen den Stadtraum veränderten, da greifen nun neue Mechanismen – angeführt mitunter durch die lokalen Planungsabteilungen. Schanigärten sind da nur ein Beispiel – ebenso wie die Parklets in Berlin, die Superblocks in Barcelona oder die Strade Aperte in Mailand. All diese Projekte verbindet, dass sie in ihrem Grundaufbau keine permanenten räumlichen Gestaltungen sind, theoretisch von heute auf morgen wieder abgebaut werden könnten und – eben – von der lokalen Planungsbehörde aktiv gefördert werden.

Felix Lüdicke vom Münchner Planungsbüro raumzeug bestätigt im Gespräch diesen Eindruck: „Temporäre Möblierung, die in Eigenregie aufgestellt wird – die gibt es schon immer. Aber neu ist, dass die öffentliche Hand temporäres Stadtmobiliar als Gestaltungsmittel bewusst einsetzt und explizit genehmigt.“ Viele Projekte dieser Art wären vorher unter dem Radar gelaufen und seien von den Bewohner*innen akzeptiert worden, so der Landschaftsarchitekt. „Projekte mit diesem Charakter fanden in Deutschland weniger in engen und dichten Städten statt, sondern vielmehr dort, wo Platz war – beispielsweise in ostdeutschen Städten mit mehreren Brachen. Die Idee, dass durch temporäre Möblierung Aneignung entsteht, die gibt es schon lange; dass sie aber als Planungsmethode eingesetzt wird, das ist neu“, so Lüdicke.

Piazza Zenetti: Vier Jahre Überzeugungsarbeit

Felix Lüdicke verantwortet gemeinsam mit seinem raumzeug-Kollegen Johann-Christian Hannemann seit 2018 das (semi-)temporäre Projekt der Piazza Zenetti im Münchner Schlachthofviertel. Sie entwickelten im Auftrag des Münchner Planungsreferats den Zenettiplatz vom trostlosen Parkplatz ohne Aufenthaltsqualität zu einer Mobilitätsstation samt temporärem Nachbarschaftstreff. Inzwischen besteht die Piazza Zenetti im fünften Jahr. Diese Zeit war auch nötig, um den lokalen Bezirksausschuss sowie viele Kritiker*innen von der Idee zu überzeugen. Hannemann und Lüdicke führten regelmäßig Gespräche darüber, ob der Platz überhaupt genutzt wird und zehn Parkplätze nicht sinnvoller wären. Gleichzeitig bekamen die Planer am Platz immer wieder „Gentrifizierungs“-Kritik zu hören, dass sie das Funktionieren der Piazza inszenieren würden und die Nachbar*innen den Platz gar nicht nutzten.

Kritische Stimmen gibt es weiterhin, gleichzeitig hat sich die Piazza Zenetti im direkten Umfeld des jüngst eröffneten Volkstheater München (mehr zu der Architektur von Lederer Ragnarsdóttir Oei bei unseren Kolleg*innen von Baumeister) aber auch als öffentlicher Freiraum etabliert. Neben den Schanigärten ist damit auch die Piazza Zenetti ein gutes Beispiel für die neue Offenheit der Münchner Verwaltung, temporäre Stadtmobiliarprojekte aktiv zu fördern, anzustoßen und deren Entwicklung sowohl den beauftragten Planer*innen als auch den lokalen Akteur*innen wie Bezirksausschuss und Anwohner*innenschaft zu überlassen.

Ein weiteres Beispiel für temporäres Stadtmobiliar: die Parklets in der Bergmannstraße in Berlin. Foto: Fridolin freudenfett, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
Ein weiteres Beispiel für temporäres Stadtmobiliar: die Parklets in der Bergmannstraße in Berlin. Foto: Fridolin freudenfett, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Verwaltungstechnisches Neuland

Auf die Frage, worauf die zunehmende Zahl temporärer Stadtmobiliarprojekte mit kommunaler Unterstützung zurückzuführen ist, sagt Felix Lüdicke: „Das ist eine Mischung aus mehreren Entwicklungen. Ich sehe den Ursprung der Projekte in der Kunst und Kultur. Der Installationsbegriff kommt aus der Kunst. In Land Art, Public Art, aber auch in der Street Art lassen sich viele Vorbilder für eine ausdrucksstarke, raumwirksame Herangehensweise finden: bunte, auffällige, knallende Werke. Die Idee der Zwischennutzung kommt wiederum aus der Kultur. Früh fand man hier innovative Ideen für Brachen und Leerstände. Aber nicht nur der Umgang mit Flächen, sondern auch die Entwicklungsprozesse wirkten sich auf die planenden Disziplinen und deren Umgang mit Projekten aus.“ Dieser sei heute damit wesentlich partizipativer.

Gerade in den Verwaltungen sei man mutiger geworden, so Lüdicke: „Temporäre Projekte brauchen mehr Mut, weil es hier keine etablierten Verfahren gibt. Man muss die starren Prinzipien von Wartung und Haftung verlassen und begibt sich auf verwaltungstechnisches Neuland.“ Das alles, kombiniert mit einem verstärkten Demokratisierungswunsch und den Möglichkeiten „etwas verändern zu können“ seitens der Bevölkerung, fördere die steigende Anzahl temporärer Projekte, so Lüdicke.

„Der öffentliche Raum ist zum Streiten da“

Aus Perspektive von Felix Lüdicke muss man bei temporären Stadtmobiliarprojekten zwischen zwei Formen unterscheiden: zwischen a) der temporären Bespielung eines fertigen Raums – wo Nutzungen ausprobiert werden – sowie b) einer tatsächlichen temporären Installation als raumbildendem Element, die neben neuen Nutzungen auch neue Raumzusammensetzungen zeigt. Ein Beispiel für die Form a) wäre eine klassische Zwischennutzung, während die Piazza Zenetti unter b) falle, weil sie den Raum aktiv verändert. Beide Formen seien Experimente; bei beiden müsse aber immer entschieden werden, ob sie dauerhaft oder temporär seien.

Eine temporäre Installation kann laut Lüdicke niemals eine langfristige Gestaltung ersetzen. Jedoch könne sie den Weg dorthin gestalten. Und das ist laut Felix Lüdicke auch die große Chance temporärer Projekte. Sie ermöglichen allen voran eine öffentliche Diskussion sowohl über als auch im öffentlichen Stadtraum und damit eine Weiterentwicklung bestehender Strukturen. Man kriege niemals alle Beteiligten von den neuen Ideen überzeugt; darum ginge es aber auch gar nicht, so Lüdicke. Man könne durch temporäre Raumgestaltungen neue Optionen aufzeigen. Der öffentliche Raum übernehme mithilfe der Projekte wieder seine ursprüngliche Funktion – die des Diskussionsraums. „Es ist eine unglaublich wichtige Aufgabe des öffentlichen Raums, einen Ort zum Streiten zu haben“, so Felix Lüdicke. Eine weitere wichtige Chance wäre zudem, dass bei temporären Projekten Maßnahmen – wie beispielsweise die Gestaltung und Pflege von Hochbeeten – unmittelbar möglich seien und engagierte Anwohner*innen nicht fünf bis zehn Jahre warten müssen, um den Raum aktiv zu nutzen.

Gefahr: Bürger*innen als Planer*innen

Die Frage, ob temporäre Projekte politischen Entscheidungsträger*innen Hintertürchen offenließe, weil sie sich weder für noch gegen eine Baumaßnahme entscheiden müssen, verneint Felix Lüdicke im Gespräch mit G+L. Politische Diskussionen würden seiner Erfahrung nach durch den Beschluss für temporäre Projekte nicht leichter. Sie würden vielleicht sogar noch komplizierter, weil der Weg zur finalen Entscheidung länger und partizipativer sei, so der Landschaftsarchitekt.

Was er wiederum kritisch an den Projekten sehe, sei, wie klassische Gestaltungsaufgaben, für die Planer*innen ausgebildet und geschult werden, von den Verwaltungen an bürgerliche Initiativen oder Privatpersonen outgesourct werden. Das Ziel dabei: Kosten sparen. „Für die Gestaltung und Planung eines temporären Projekts braucht es Profis. Die Projekte, die durch bürgerliche Initiativen betrieben werden, suggerieren leicht, dass das jeder machen kann. Das stimmt aber nicht. Hinter jedem dieser Projekte steckt ein enormer Aufwand, Anträge und Genehmigungen, die man managen muss, aber eben auch die gestalterische Denkarbeit“, so Lüdicke.

Er beobachte, dass mehr und mehr Entscheidungsträger*innen aus Politik und Verwaltung aus Kostengründen auf das bürgerliche Engagement anstatt der planerischen Expertise zurückgreifen. Das führe zu viel Frustration bei den Bürger*innen, aber auch nicht zu den gewünschten Ergebnissen. Ergo: Der Stadtraum leide, weil der planerische und gestalterische Ansatz nicht ausreiche. Wenn man ein Projekt will, dann müsse man auch die Mittel hierfür zur Verfügung stellen. Gleichzeitig seien die Planer*innen hier in der Pflicht, für ihre Berufsprofession einzutreten und ihre Kompetenzen entsprechend zu verteidigen.

Kommt jetzt die Wende der europäischen Planungskultur?

In unserer November-Ausgabe 2021 konzentrieren wir uns auf die Sitzbank als Gestaltungsmöglichkeit intelligenter Planung. Die im Heft vorgestellten Projekte von Franz Reschke (Überlingen), relais (Koblenz- Asterstein), INCH Furniture (Lausanne), SWUP (Travemünde) und Topotek 1 (Paris) sind allesamt permanente Gestaltungen, die auf unterschiedlichen Wegen entstanden sind und bei denen weitestgehend – schon allein aufgrund der Arealgrößen – temporäre Maßnahmen als Entwicklungsstrategien so nicht oder nur in Teilräumen möglich gewesen wären.

Gleichzeitig lässt die Entwicklung hin zur proaktiven Förderung von temporären Projekten eine Wende im Umgang der Verwaltungen mit der Entwicklung ihrer öffentlichen Freiflächen vermuten, die man weder negieren noch kleinreden sollte. Denn hier liegt die Kompetenz der Planer*innen, die – sollte Felix Lüdicke mit seiner Befürchtung recht haben – ihnen aus Kostengründen schnell aus der Hand genommen werden könnte. Zudem kündigt sich mit einer steigenden Anzahl temporärer Beteiligungsprojekte auch eine tatsächliche langfristige Veränderung der Planungskultur in Europa an, für die wiederum Planer*innen die entsprechenden Qualifikationen im Bereich der Moderation und Partizipation mitbringen müssten. Soll heißen: In dem G+L-Heft stellen wir allein permanente Projekte ohne größere, vorhergegangene Partizipationsprozesse vor. In zwei Jahren könnte das aber schon ganz anders aussehen, und hierauf sollten wir vorbereitet sein.

Felix Lüdicke, unser Gesprächspartner

Felix Lüdicke studierte an der TU München mit Gastsemestern in Berlin und Kopenhagen und gründete 2008 das Künstlerkollektiv raumzeug mit Korbinian Lechner. Seit 2010 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der TU München am Lehrstuhl für Landschaftsarchitektur und öffentlichen Raum, Schwerpunkt: Künstlerische Intervention und Partizipation.

Die G+L 11/21 ist dem Stadtmobiliar-Klassiker schlechthin gewidmet: der Sitzbank. Welche Projekte wir Ihnen im Heft vorstellen, lesen Sie im Editorial von Chefredakteurin Theresa RamischDie November-Ausgabe 2021 finden Sie in unserem Shop.

Weitere Artikel zu spannenden Parklet-Projekten finden Sie in unserem Themen-Spezial: Parklets

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„Wir dürfen Bahnhöfe nicht allein als Ein- und Aussteigerort begreifen.“

„Bahnhöfe sollten größere oder kleinere Dienstleistungszentren mit Angeboten sein, die über die Funktion als Haltepunkt hinausgehen.“

Die Hochrheinstrecke ist die schnellste Schienenverbindung zwischen Basel (CH) und Schaffhausen (CH) und die einzige Schienenverbindung der deutschen Gemeinden entlang des Hochrheins. Jedoch ist sie heute nur mit Dieselzügen befahrbar. Das Projekt „Elektrifizierung der Hochrheinstrecke“, das von der IBA Basel 2020 labelisiert wurde, will das ändern und ist damit nicht nur aus verkehrlicher Sicht von grenzüberschreitender überregionaler Bedeutung. Die Elektrifizierung schafft den Lückenschluss zwischen Singen (D) und Basel (CH) und die Kompatibilität der Bahnsysteme. Sie ist Voraussetzung sowohl für die Durchbindung über das «Herzstück» nach Basel SBB als auch für den Knoten Waldshut (D) Richtung Zürich / Winterthur (CH). Wir haben uns mit Marion Dammann, Landrätin des Landkreises Lörrach, und Martin Kistler, Landrat des Landkreises Waldshut, über das Projekt unterhalten.

 

Bis 2027 soll die Elektrifizierung der Hochrheinstrecke umgesetzt sein. Marion Dammann, Martin Kistler, was wird sich dann ändern? Was sind Ihre Visionen?
Marion Dammann: Durch die Elektrifizierung wird in der Region am Hochrhein ein attraktives, grenzüberschreitendes Mobilitätsangebot für die Menschen beiderseits des Rheines realisiert werden. Hierzu ist es nötig, aus der aktuell bestehenden „Dieselinsel“ Hochrheinbahn eine attraktive und zukunftsfähige Strecke des Schienenpersonennahverkehrs in der Region zu schaffen, die die Zentren Basel, Lörrach, Rheinfelden, Bad Säckingen und Waldshut ideal miteinander verbindet. Durch die Elektrifizierung bieten sich für die verkehrliche Anbindung der Region künftig attraktive Möglichkeiten, wie etwa einer Durchbindung von Basel nach Konstanz oder St. Gallen, für die bislang Umstiege notwendig sind. Außerdem werden drei neue Haltepunkte eingerichtet, ohne dass die Fahrtzeit sich verlängert. Das Projekt gewinnt aber nicht nur in verkehrlicher Hinsicht. Die Gemeinden und die Deutsche Bahn haben die Chancen des Projektes erkannt und auch die Aufwertung der Haltestellen an der Strecke forciert. Teilweise soll in Kommunen mit Haltestellen langfristig das gesamte Bahnhofsumfeld aufgewertet und besser in die Ortsmitten eingebettet werden. Die Region wird dadurch an vielen Stellen ein neues, zeitgemäßes Gesicht erhalten.
Insgesamt soll, was in der Vergangenheit auf der Wiesentalstrecke Basel-Lörrach-Zell gelungen ist, jetzt auch für den Hochrhein erreicht werden: Ein besseres Verkehrsangebot, ein attraktiverer Schienenpersonennahverkehr, eine Aufwertung der Haltepunkte zu barrierefreien, modernen Mobilitätshubs und der Einsatz zeitgemäßer, zuverlässiger Fahrzeuge. Zusammengefasst wird die Region durch dieses Projekt schneller und besser erreichbar, attraktiver und dazu ausgestattet mit Zügen, die zuverlässig, zeitgemäß und zukunftsfähig sind.

Martin Kistler: Ich kann meiner Kollegin nur zustimmen: Mit der Elektrifizierung der Hochrheinstrecke werden wir eine neue Strecke mit bautechnischer und baulicher Infrastruktur (Bahnhöfe) und Qualität haben, die den Anforderungen eines attraktiven Nahverkehrs gerecht wird. Modernes Zugmaterial, Barrierefreiheit, eine enge Vertaktung, ein zuverlässiger und pünktlicher Verkehr und neue Durchbindungen werden die Bürgerinnen und Bürger diesseits und jenseits der Grenze vom Nahverkehr weiter überzeugen. Das wird sich in guten Nutzerzahlen zeigen. Ohne leistungsfähige Anbindungen geht es zukünftig außerhalb von Ballungsgebieten nicht mehr. Die schnelle und zuverlässige Anbindung, möglichst umweltfreundlich, an die Zentren ist der Standortfaktor der Zukunft. Gute Verbindungen führen auch dazu, dass der grenzüberschreitende Arbeitsmarkt eröffnet wird. Die Anbindung nach Basel, Schaffhausen und in den Schweizer Raum ist wichtig. Grenzlandkreise haben grundsätzlich bezogen auf den „Halbkreis“ ein national geringeres Entwicklungspotenzial. Wir begreifen die Grenze jedoch als Chance: Der Grenzraum muss über die Grenze nutzbar und durchlässig sein, die Region lebt und entwickelt sich ohne nationale Grenzen. Der Entwicklungsraum ist grenzüberschreitend zu verstehen. Auch die Schweiz hat ein immenses Interesse daran, dass diese deutsche Strecke und die gesamte Infrastruktur ertüchtigt wird. Sie bringt sich deshalb auch finanziell mit ein, es kommt auch den Nutzern aus der CH nach D und zwischen den Zentren zu Gute.

 

 

Sieben Bahnhöfe sollen sich im Zuge des IBA Basel Projekts zu attraktiven und lebendigen Bahnhofsquartieren unter anderem mit idealen Umstiegsbeziehungen vom Zug auf andere Verkehrsmittel mausern. Ganz schön ambitiös. Wo stehen wir hier aktuell?
Marion Dammann: Für die Landkreise stehen der Ausbau der Bahnsteige und die Elektrifizierung der Hochrheinbahn im Fokus. Das ist ein sehr spannendes Projekt mit vielen Beteiligten. Mehrfach überquert die Hochrheinbahn die Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz. Für Ingenieure und Planer, wie auch für uns als Finanzierende stellt dies eine Herausforderung dar. Getrennt behandelt wird die Arbeit am Bahnhofsumfeld. Hier liegen die Zuständigkeiten anders; die Planungshoheit der Gemeinden wird respektiert.
Als Folge einer IBA Hochschularbeit und auch aus der entsprechenden Arbeitsgruppe heraus setzt sich der Impuls des Projektes „Aktive Bahnhöfe“ in den Kommunen fort. Diese wollen sich durch eine bessere Einbindung ihrer Haltepunkte an die Stadtmitte zur Hochrheinbahn öffnen. Insbesondere auf die Projekte „Neue Mitte Grenzach“ und „Rheinfelden Baden 2022 (vom historischen Stadtzentrum zum modernen Mobilitätszentrum im Agglomerationsraum Basel)“ ist hier zu verweisen. Beide Projekte wollen die Bahnhofsareale durch die integrierte Planung von Städtebau, Verkehr und Freiraum zu einem neuen Stadtquartier und attraktiven Mobilitätszentrum umgestalten.
Die Realisierung dieser Stadtentwicklungsprojekte folgt dabei dem Wunsch und den Möglichkeiten der jeweiligen Gemeinde. Wichtig ist und war für uns, sich in den Jahren der IBA Basel auf ein gemeinsames Ziel hinbewegt zu haben. Als Folge dieses gemeinsamen Ansinnens haben die Städte und Gemeinden nun die Chance, den Schwung für weitere Stadtentwicklungsprojekte mitzunehmen. Beim dauerhaften Prozess der Stadtentwicklung geht es nicht ums „Rennen“, sondern ein stückweises „Ankommen“.

Martin Kistler: Wir müssen die Bahnhöfe zukünftig nicht nur als Ein-und Aussteigeort begreifen. Bahnhöfe sollten größere oder kleinere Dienstleistungszentren mit Angeboten sein, die über die Funktion als Haltepunkt hinausgehen. Im Rahmen der Hochrheinelektrifizierung können wir mit dem barrierefreien Ausbau erste Voraussetzungen für eine gute Anbindung schaffen, die dann in Zusammenarbeit mit den Gemeinden durch Park & Ride- und Bike & Ride-Anlagen weiter verbessert wird. Je mehr Nutzer, je mehr der Bahnhof Anlaufpunkt ist, umso eher siedeln sich dort auch Dienstleistungsangebote an, die wir für ein modernes Dienstleistungs- und Kommunikationszentrum benötigen. Über die teilweise begrenzten Aktivitäten der Bahnhofsbetreiberin, der Deutschen Bahn, muss es über intelligente kommunale oder private Lösungen gemeinsam gelingen, einen Mehrwert und Nutzen zu schaffen. Hier sind wir auf einem guten Weg, der größere Bahnhöfe schon erreicht hat, aber auch kleinere Bahnhöfe müssen entsprechend nachziehen. Jedes leerstehende Bahnhofsgebäude, jeder Bahnhof, der nur zum Ein- und Ausstieg genutzt wird und nicht attraktiv ist, ist zu wenig und ein Gebäude zu viel, welches nicht zum attraktiven Anlaufpunkt wird.

 

2020 endet die IBA Basel. Einen konkreten Fahrplan, wie es danach weitergehen soll, gibt es noch nicht. Was wäre das Worst-Case-Szenario? Welche Fehler darf man jetzt nicht machen?
Marion Dammann: Wichtig ist für uns vor allem, dass für die begonnenen Projekte ein Lead-Partner benannt ist, der die kommenden Schritte mit allen Beteiligten weitergeht. Dazu soll für jedes IBA-Projekt ein verantwortlicher Projektträger gefunden werden, der die weitere Entwicklung betreut und steuert.
Sollte sich für ein Projekt kein Partner dazu bereit erklären, die Verantwortung zu übernehmen, haben wir die komfortable Situation, dass es in unserer Grenzregion viele passende Gefäße gibt, die geübt darin sind, Partner über Grenzen hinweg zu koordinieren und Projektmanagement zu betreiben. Um nur ein paar Beispiele zu nennen: Agglo Basel, TEB, Regio Basiliensis oder die Hochrheinkommission.
Für das gemeinsame Projekt Hochrheinelektrifizierung fühlen wir uns „gut aufgegleist“. Das Ende der IBA wird die Fortführung des Vorhabens nicht behindern oder ins Stocken bringen. Alle Partner haben sich darauf geeinigt, dass beim Projekt Hochrheinelektrifizierung bis auf weiteres der Landkreis Waldshut den Lead hat.

Martin Kistler: Auch wenn die IBA, die das Projekt Ausbau und Elektrifizierung der Hochrhein-Strecke unterstützt hat, endet, ist das Projekt so gut aufgegleist, dass es weitergehen wird. Der Zug fährt im übertragenen Sinne schon, das Signal steht auf grün. Ende des Jahres werden wir bzw. unsere Auftragnehmerin, die Deutsche Bahn, den Planfeststellungsantrag stellen, damit dann das Baurecht erlangt werden kann. Es wird immer wieder Fragen oder auch Probleme geben, ich bin mir jedoch sicher, dass wir diese lösen können. Das Projekt wird verwirklicht werden, dies die Botschaft, da gibt es kein Zurück mehr.

 

Marion Dammann studierte ebenso Rechtswissenschaften und war zunächst von 1989 bis 1990 als Justiziarin bei der Stadt Erlangen tätig.1990 wechselte sie zur Stadt Lörrach, wo sie erst als stellvertretende Rechts- und Ordnungsamtsleiterin arbeitete und ab 2001 die Leitung des Fachbereichs Grundstücks- und Gebäudemanagement übernahm. Im Jahr 2005 erfolgte die Wahl zur Ersten Bürgermeisterin der Stadt Lörrach. Im Februar 2012 wurde sie als erste Frau im Landkreis Lörrach zur Landrätin gewählt und im Dezember 2019 mit 52 von 59 Stimmen im Amt bestätigt.

Martin Kistler studierte ebenso Rechtswissenschaften in Basel und Freiburg im Breisgau und war vor seiner Wahl zum Landrat als Rechtsanwalt in Waldshut-Tiengen tätig. Seit September 2014 ist Martin Kistler Landrat des Landkreises Waldshut, seit Dezember 2019 zudem Verbandsvorsitzender des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee.

Warum wir eine IBA-Basel-Serie gestartet haben? Das lesen Sie hier.

Sämtliche Beiträge zur IBA Basel 2020 finden Sie hier.

Gentrifizierung rückbauen – wie Planung sozialräumliche Balance wiederherstellt

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Eine belebte Stadtstraße mit dichtem Verkehr und modernen Hochhäusern, aufgenommen von Bin White.

Gentrifizierung rückbauen? Für viele klingt das nach der Quadratur des urbanen Kreises – doch smarte Planung und gezielte Interventionen können tatsächlich soziale Balance zurückholen. Wer wissen will, wie sich die Welle der Aufwertung umkehren, abfedern oder sogar produktiv nutzen lässt, findet hier die Antworten, die anderswo fehlen. Willkommen bei G+L, wo Kompetenz auf Haltung trifft.

  • Definition und Ursachen der Gentrifizierung im deutschsprachigen Raum
  • Historische Entwicklung, internationale Vergleiche und lokale Spezifika
  • Strategien und Instrumente für den Rückbau von Gentrifizierung
  • Sozialräumliche Balance durch Planung: Theorie und Praxis
  • Fallbeispiele aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
  • Rechtliche, politische und ökonomische Rahmenbedingungen
  • Partizipation, Governance und die Rolle neuer Allianzen
  • Risiken, Nebenwirkungen und Kontroversen beim Rückbau
  • Perspektiven für eine gerechtere Stadtentwicklung

Gentrifizierung: Begriff, Dynamik und das große Missverständnis

Die Diskussion rund um Gentrifizierung ist in der deutschsprachigen Stadtplanung ein Dauerbrenner – und oft ein Minenfeld für Missverständnisse. Ursprünglich stammt der Begriff aus der britischen Stadtsoziologie der 1960er Jahre und bezeichnete die soziale Aufwertung ehemals benachteiligter Stadtviertel durch den Zuzug wohlhabenderer Gruppen. In den letzten Jahrzehnten hat sich Gentrifizierung jedoch zu einem globalen Phänomen entwickelt, das weit über den simplen Austausch von Bewohnergruppen hinausgeht. Es geht um Kapitalströme, Immobilienmärkte, politische Steuerung – und um soziale Verdrängung, die nicht nur gefühlt, sondern messbar ist.

Im deutschen Kontext ist Gentrifizierung besonders brisant, da sie häufig als Synonym für Verdrängung und soziale Ungleichheit verwendet wird. Doch die Realität ist komplexer: Gentrifizierung ist ein Prozess, der von wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Faktoren gleichermaßen getrieben wird. Immobilieninvestitionen, Mietsteigerungen, Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen und die Veränderung des lokalen Gewerbes sind nur einige der sichtbaren Symptome. Weniger sichtbar, aber nicht minder entscheidend, sind die subtileren Veränderungen im sozialen Gefüge eines Quartiers – veränderte Nachbarschaftsstrukturen, Verdrängung alteingesessener Bewohner und die Erosion gewachsener sozialer Netzwerke.

Gentrifizierung ist dabei kein Naturgesetz, sondern ein Ergebnis konkreter politischer und planerischer Entscheidungen – oder eben deren Ausbleiben. Von der Ausweisung von Sanierungsgebieten über die Deregulierung von Wohnungsmärkten bis hin zu städtischen Marketingkampagnen: Die Weichen für Gentrifizierungsprozesse werden oft unbewusst gestellt. Das große Missverständnis besteht darin, Gentrifizierung als unausweichlichen Nebeneffekt von Stadtentwicklung zu betrachten. Tatsächlich ist sie aber steuerbar – und in Teilen sogar reversibel, wenn Planung sich ihrer sozialen Verantwortung stellt.

Die Dynamik von Gentrifizierung ist dabei nie eindimensional. Sie wird von lokalen, regionalen und globalen Kräften gleichermaßen beeinflusst. Während in Berlin, Hamburg oder München internationale Kapitalströme und private Großinvestoren eine zentrale Rolle spielen, sind es in mittelgroßen Städten häufig städtische Entwicklungsprojekte oder universitäre Expansionen, die Verdrängungsprozesse auslösen. In der Schweiz und Österreich wiederum wirken andere rechtliche Rahmenbedingungen, die Gentrifizierung in spezifische Bahnen lenken. Wer Gentrifizierung rückbauen will, muss diese Komplexität anerkennen und die richtigen Hebel identifizieren.

Was also tun? Die Antwort liegt weder im pauschalen Investitionsstopp noch in der romantischen Bewahrung des Status quo. Es braucht einen strategischen Mix aus planerischen, rechtlichen und sozialen Instrumenten, die gezielt dort ansetzen, wo Verdrängung droht – und die soziale Balance als Leitprinzip der Stadtentwicklung verankern. Genau hier setzt der Rückbau von Gentrifizierung an.

Instrumente des Rückbaus: Von Milieuschutz bis Konzeptvergabe

Wer Gentrifizierung rückbauen will, steht vor einer paradoxen Aufgabe: Wie lassen sich Prozesse, die oft als unumkehrbar gelten, tatsächlich stoppen oder zumindest abmildern? Die Antwort beginnt mit der Anerkennung, dass es keine Universallösung gibt – aber eine Vielzahl von Instrumenten, die kombiniert eine erhebliche Wirkung entfalten können. Zentrale Rolle spielt dabei der Milieuschutz, der in Deutschland rechtlich auf dem Konzept der sozialen Erhaltungssatzung basiert. Hiermit können Kommunen Modernisierungen, Umwandlungen und Luxussanierungen gezielt begrenzen und so zumindest einen Teil des Bestands für angestammte Bewohner sichern.

Doch Milieuschutz ist kein Allheilmittel. Neben rechtlichen Hürden gibt es Umgehungsstrategien, die von findigen Investoren genutzt werden. Deshalb braucht es ergänzende Maßnahmen: Das kommunale Vorkaufsrecht, das Städten ermöglicht, Immobilien zu erwerben, bevor sie an private Investoren gehen, hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Besonders in Berlin wurde dieses Instrument – trotz juristischer Rückschläge – als politisches Signal für eine aktive Bodenpolitik verstanden. Die Debatte um das Gemeinwohl als Leitmotiv der Bodenvergabe hat neue Allianzen zwischen Kommunen, Genossenschaften und zivilgesellschaftlichen Akteuren hervorgebracht.

Ein weiteres zentrales Werkzeug ist die Konzeptvergabe. Hierbei werden städtische Grundstücke oder Immobilien nicht nach Höchstgebot, sondern nach dem besten Nutzungskonzept vergeben – mit klaren sozialen und ökologischen Kriterien. Dieses Instrument ermöglicht es Städten, gezielt Projekte zu fördern, die soziale Mischung, preisgünstigen Wohnraum und Vielfalt sichern. Besonders in Wien und Zürich hat sich die Konzeptvergabe als wirksames Mittel gegen Verdrängung erwiesen. Durch die Kombination von städtischer Steuerung und zivilgesellschaftlicher Mitwirkung entstehen Quartiere, die auch nach Jahren noch eine ausgewogene soziale Struktur aufweisen.

Auch kooperative Stadtentwicklung spielt eine wachsende Rolle. Hierbei werden Bewohner, lokale Initiativen und soziale Träger frühzeitig in Planungsprozesse eingebunden und erhalten reale Mitentscheidungsrechte. Partizipation wird so von der Pflichtübung zur strategischen Ressource, um Gentrifizierungsprozesse zu erkennen, zu stoppen oder gar umzukehren. Die Erfahrung zeigt: Wo Mitwirkung ernst genommen wird, entstehen tragfähige Lösungen, die weit über symbolische Beteiligung hinausgehen.

Schließlich dürfen finanzielle Instrumente nicht fehlen. Mietpreisbremsen, Wohnraumförderprogramme, Zweckentfremdungsverbote und Investitionen in den gemeinwohlorientierten Wohnungsbau sind unverzichtbare Bausteine einer sozial ausgewogenen Stadtentwicklung. Sie wirken zwar oft verzögert, entfalten aber in der Summe eine nachhaltige Wirkung. Der Rückbau von Gentrifizierung ist keine Einmalmaßnahme, sondern ein langfristiger Prozess, der politische Ausdauer und planerische Innovationsbereitschaft erfordert.

Sozialräumliche Balance: Theorie, Praxis und neue Allianzen

Die Wiederherstellung sozialräumlicher Balance ist mehr als nur ein technokratisches Ziel – sie ist der Lackmustest für eine gerechte und zukunftsfähige Stadtentwicklung. Die Theorie hierzu liefert die sozialräumliche Forschung, die Stadtteile als komplexe Geflechte von Beziehungen, Nutzungen und Identitäten versteht. Sozialräumliche Balance bedeutet, dass unterschiedliche soziale Gruppen, Generationen und Lebensstile gleichberechtigt am städtischen Leben teilhaben können. Es geht um Mischung statt Segregation, um Vielfalt statt Monokultur.

In der Praxis ist die Herstellung dieser Balance allerdings alles andere als trivial. Oft stehen planerische Ziele wie Nachverdichtung, Aufwertung oder energetische Sanierung im Widerspruch zu den Interessen der ansässigen Bevölkerung. Hier zeigt sich, wie wichtig es ist, Planung nicht als rein technisches Projekt, sondern als sozialen Prozess zu verstehen. Erfolgreiche Beispiele aus Wien, Zürich oder Hamburg zeigen, dass sozialräumliche Balance am besten in kooperativen Prozessen gelingt – mit echter Beteiligung, transparenten Entscheidungswegen und klaren sozialen Leitplanken.

Ein zentrales Element ist die Anerkennung informeller Strukturen. Oft werden die Stärken eines Quartiers nicht in offiziellen Statistiken sichtbar, sondern in nachbarschaftlichen Netzwerken, selbstorganisierten Projekten oder nicht-kommerziellen Räumen. Wer diese Ressourcen erkennt, schützt und fördert, legt den Grundstein für eine nachhaltige soziale Mischung. Planer können hier als Moderatoren, Vermittler und Ermöglicher agieren, statt als klassische Steuerer der Stadtentwicklung.

Die Rolle neuer Allianzen kann dabei nicht hoch genug eingeschätzt werden. Kooperationen zwischen Stadt, zivilgesellschaftlichen Initiativen, Genossenschaften und lokalen Unternehmen ermöglichen innovative Lösungen – etwa gemeinschaftlich getragene Wohnprojekte, soziale Gewerbehöfe oder Kulturhäuser mit Schutzstatus. Diese Allianzen sind widerstandsfähiger gegen Verdrängung, weil sie auf gemeinschaftlichem Eigentum, kollektiver Organisation und langfristigen Bindungen basieren. Sie schaffen Identität und Stabilität, wo der Markt allein Unsicherheit produziert.

Sozialräumliche Balance ist letztlich eine Frage politischer Prioritäten. Sie verlangt, dass Städte nicht nur auf Wachstum und Investitionen setzen, sondern die sozialen Folgen ihrer Entscheidungen aktiv steuern. Wer Gentrifizierung rückbauen will, muss das Ziel der sozialen Mischung in alle Ebenen der Stadtentwicklung integrieren – von der Bodenpolitik bis zur Quartierspflege. Planung wird so zum Balanceakt zwischen unterschiedlichen Interessen, Erwartungen und Ressourcen – anspruchsvoll, aber unverzichtbar.

Rückbau in der Praxis: Fallstricke, Innovationen und der lange Atem

Die Praxis des Gentrifizierungsrückbaus gleicht einer Gratwanderung. Einerseits braucht es konsequente Interventionen, um Verdrängung zu stoppen und soziale Vielfalt zu erhalten. Andererseits drohen gut gemeinte Maßnahmen, neue Probleme zu erzeugen: Wenn etwa Milieuschutzgebiete zu starren Enklaven werden, Investitionen ausbleiben oder die Verwaltung mit bürokratischen Hürden überfordert ist. Die Kunst besteht darin, zwischen Schutz und Entwicklung, zwischen Bewahrung und Öffnung zu vermitteln.

Fallbeispiele aus Berlin, Hamburg und Zürich zeigen, wie unterschiedlich der Rückbau von Gentrifizierung verlaufen kann. In Berlin etwa wurden durch konsequente Anwendung des Vorkaufsrechts Dutzende Häuser an Genossenschaften und soziale Träger übergeben – mit dem Ergebnis, dass Hunderte Mietwohnungen dauerhaft gesichert werden konnten. Gleichzeitig stößt das Instrument an Grenzen: Gerichte haben das Vorkaufsrecht in seiner bisherigen Form eingeschränkt, und der Finanzbedarf der Kommunen wächst stetig. In Zürich wiederum wurden durch die Kombination von Konzeptvergabe, kooperativer Planung und gezielten Förderungen lebendige, sozial durchmischte Quartiere geschaffen – allerdings unter anderen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Innovationen entstehen oft dort, wo klassische Instrumente neu gedacht werden. So erproben Städte wie Wien oder Graz hybride Modelle, bei denen städtische Grundstücke in Erbpacht vergeben werden – mit strikten sozialen Auflagen und langfristigen Bindungen. In Hamburg werden soziale Erhaltungsgebiete mit gezielten Aufwertungsprogrammen kombiniert, um nicht nur den Status quo zu bewahren, sondern aktiv neue soziale Infrastruktur zu schaffen. Entscheidend ist dabei die Flexibilität: Maßnahmen müssen an lokale Kontexte angepasst, regelmäßig überprüft und bei Bedarf nachjustiert werden.

Wichtig ist auch die Erkenntnis, dass Rückbau nicht immer Rückkehr zum Ausgangszustand bedeutet. Stadtentwicklung ist ein dynamischer Prozess, und soziale Mischung muss immer wieder neu ausgehandelt werden. Der Versuch, Gentrifizierung einfach „zurückzudrehen“, führt oft ins Leere. Erfolgversprechender ist ein pragmatischer Ansatz, der bestehende Strukturen schützt, neue Allianzen fördert und sozialräumliche Innovationen ermöglicht.

Schließlich braucht der Rückbau von Gentrifizierung einen langen Atem. Politische Mehrheiten wechseln, Immobilienmärkte bleiben volatil, und soziale Prozesse sind schwer steuerbar. Wer hier nachhaltige Erfolge erzielen will, muss auf Kontinuität, Transparenz und breite Bündnisse setzen. Die gute Nachricht: Mit kluger Planung, innovativen Instrumenten und entschlossener Politik lassen sich auch scheinbar unumkehrbare Prozesse gestalten – Schritt für Schritt zurück zu einer sozial ausgewogenen Stadt.

Perspektiven: Warum der Rückbau von Gentrifizierung das neue Leitbild sein muss

Die urbane Zukunft in Deutschland, Österreich und der Schweiz wird sich daran messen lassen müssen, wie Städte mit den Herausforderungen der Gentrifizierung umgehen. Rückbau bedeutet dabei nicht, Entwicklung zu bremsen oder Investitionen zu verhindern. Im Gegenteil: Es geht darum, Stadtentwicklung im Dienste der Vielfalt, des sozialen Ausgleichs und der urbanen Resilienz zu gestalten. Wer Gentrifizierung rückbaut, schafft lebenswerte Quartiere – für alle, nicht nur für wenige.

Das Leitbild sozialräumlicher Balance wird dabei immer wichtiger. Klimawandel, demografischer Wandel, Digitalisierung und globale Krisen fordern Städte heraus, flexibler, gerechter und nachhaltiger zu werden. Der Rückbau von Gentrifizierung ist keine rückwärtsgewandte Utopie, sondern ein zukunftsweisendes Programm. Er verlangt Mut zur Innovation, Bereitschaft zum Dialog und einen klaren Kompass für soziale Gerechtigkeit.

Die Rolle der Planung ist dabei zentral. Sie kann Prozesse moderieren, Allianzen schmieden und neue Wege aufzeigen. Stadtplaner, Landschaftsarchitekten und urbane Designer sind gefragt, ihre technischen Kompetenzen mit sozialer Verantwortung zu verbinden. Es geht nicht mehr nur um das Gestalten von Räumen, sondern um das Ermöglichen von Teilhabe, Vielfalt und Zusammenhalt. Wer Planung als sozialen Prozess versteht, kann Gentrifizierung nicht nur verhindern, sondern auch überwinden.

Gleichzeitig müssen rechtliche und politische Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden. Gemeinwohlorientierte Bodenpolitik, innovative Eigentumsmodelle, flexible Förderinstrumente und starke Beteiligungsrechte sind die Bausteine einer neuen urbanen Balance. Städte, die hier vorangehen, setzen Maßstäbe für andere – und beweisen, dass Rückbau von Gentrifizierung kein Traum bleibt, sondern Realität werden kann.

Am Ende entscheidet die Haltung: Wer soziale Balance zum Ziel macht und bereit ist, neue Wege zu gehen, kann Gentrifizierung nicht nur bremsen, sondern produktiv wenden. Die Stadt als Ort gelebter Vielfalt, als Raum sozialer Innovation und als Arena für demokratische Aushandlung – das ist das Leitbild, das G+L mit diesem Beitrag zur Diskussion stellt. Zukunftsfähige Stadtentwicklung beginnt mit dem Mut, scheinbar Unumkehrbares in Frage zu stellen – und gemeinsam neue Antworten zu finden.

Fazit: Gentrifizierung rückbauen ist eine der großen stadtplanerischen Herausforderungen unserer Zeit – und zugleich eine Chance für mehr soziale Gerechtigkeit und urbane Vielfalt. Planung kann hier viel bewegen, wenn sie bereit ist, gewohnte Pfade zu verlassen und neue Allianzen einzugehen. Es braucht robuste Instrumente, kreative Lösungen und eine klare politische Haltung, um die soziale Balance in unseren Städten wiederherzustellen. Der Weg ist lang, aber lohnend: Wer Gentrifizierung nicht als Naturgesetz, sondern als gestaltbaren Prozess begreift, kann die Stadt von morgen gerechter, lebendiger und resilienter machen. G+L bleibt am Puls – und liefert die Expertise, die echten Wandel möglich macht.